Während im weltlichen Bereich das Betriebsverfassungsgesetz bzw. das Personalvertretungsgesetz gilt, wird in kirchlichen Einrichtungen die betriebliche Mitbestimmung nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG EKD) geregelt. Die Aufgaben der Mitarbeitendenvertretung (MAV) sind mit denen von Betriebs- und Personalrat vergleichbar. Sie repräsentiert die Belegschaft der Einrichtung gegenüber dem Dienstgeber und wacht darüber, dass alle Mitarbeiter auf Recht und Billigkeit behandelt werden.
und was ist eine Gesamt-MAV
Die Gesamt-MAV ist ein übergeordnetes Gremium, welches für übergreifende Fragestellungen zuständig ist, während die MAV in den Einrichtungen sich um spezifische Aufgaben vor Ort kümmert. Sie ist sozusagen zuständig für die Angelegenheiten der Mitarbeitervertretung, soweit sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus mehreren oder allen Einrichtungen betreffen und diese nicht durch die einzelnen Mitarbeitervertretungen ihren Einrichtungen geregelt werden können.